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   OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10   

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https://dejure.org/2011,8839
OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10 (https://dejure.org/2011,8839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2011 - 1 U 174/10 (https://dejure.org/2011,8839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2011 - 1 U 174/10 (https://dejure.org/2011,8839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 399 Alt 1 BGB
    Unabtretbarkeit eines Nachverhandlungsanspruchs in Unternehmenskaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretbarkeit des Anspruchs eines Unternehmenskäufers auf Nachverhandlungen hinsichtlich einer Pension-Rückdeckungsversicherung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Abtretung des Anspruchs auf Nachverhandlung eines Unternehmenskaufvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 399 Alt. 1
    Abtretbarkeit des Anspruchs eines Unternehmenskäufers auf Nachverhandlungen hinsichtlich einer Pension-Rückdeckungsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Erwerber, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Unternehmenskauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unabtretbarkeit eines Nachverhandlungsanspruchs in Unternehmenskaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.2003 - XII ZR 34/02

    Wirksamkeit der Abtretung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    a) Die Abtretung einer Forderung ist nach § 399 Alt. 1 BGB wegen Inhaltsänderung ausgeschlossen, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der Beibehaltung einer bestimmten Gläubigerperson aber besonders schutzwürdig ist, weil es ihm verständlicherweise entscheidend darauf ankommt, für wen er die Leistung zu erbringen hat (vgl. BGH NJW 1986, 713, 714; 2003, 2987; Münch-KommBGB-Roth, 5. Aufl. 2007, § 399 Rn. 23 f.).

    Der Vermieter hat z. B. ein nachvollziehbares Interesse daran, die Mietsache nur jemandem anzuvertrauen, dem er eine pflegliche Behandlung der Mietsache zutraut (vgl. BGH NJW 2003, 2987).

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    Eine Umdeutung der unwirksamen Abtretung in eine Einziehungsermächtigung kommt nicht in Betracht, weil die Unwirksamkeit auf § 399 Alt. 1 BGB beruht (vgl. BGH NJW 1996, 3273, 3275; Staudinger/Busche (2005), Einleitung zu §§ 398 ff. Rn. 126), abgesehen davon, was eigentlich unter der Einziehung eines Nachverhandlungsanspruchs zu verstehen sein könnte.
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 31/85

    Nachbesserungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    a) Die Abtretung einer Forderung ist nach § 399 Alt. 1 BGB wegen Inhaltsänderung ausgeschlossen, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der Beibehaltung einer bestimmten Gläubigerperson aber besonders schutzwürdig ist, weil es ihm verständlicherweise entscheidend darauf ankommt, für wen er die Leistung zu erbringen hat (vgl. BGH NJW 1986, 713, 714; 2003, 2987; Münch-KommBGB-Roth, 5. Aufl. 2007, § 399 Rn. 23 f.).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 95/91

    Heilung der formnichtigen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    der Nebenabrede zur Abtretung der o. g. Rechte geführt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 991 f.; 1987, 807 f.).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07

    Forderungspfändung: Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    Der Schuldner eines Vorvertrages hat ein verständliches Interesse daran, nur mit dem über die Bedingungen des Hauptvertrages zu verhandeln, den er sich als Vertragspartner ausgesucht hat (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1312, 1313; MünchKommBGB-Roth, a. a. O., Rn. 11; Staudinger/Busche (2005) § 399 Rn. 12).
  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 81/86

    Unwirksamkeit eines notariellen Geschäftsanteilskaufvertrages und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10
    der Nebenabrede zur Abtretung der o. g. Rechte geführt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 991 f.; 1987, 807 f.).
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